Die Module nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) für Busfahrer sind Teil der erforderlichen Weiterbildung, die in Deutschland für professionelle Busfahrer alle fünf Jahre absolviert werden muss. Diese Weiterbildung ist notwendig, um die Grundqualifikation aufrechtzuerhalten und die professionellen Fähigkeiten der Fahrer auf dem neuesten Stand zu halten.
Das BKrFQG schreibt vor, dass alle Busfahrer insgesamt 35 Stunden Weiterbildung in fünf Modulen zu je 7 Stunden durchführen müssen. Jedes Modul deckt unterschiedliche Themenbereiche ab, die für die professionelle und sichere Personenbeförderung wesentlich sind. Die Module umfassen in der Regel folgende Inhalte:
Diese Weiterbildung ist entscheidend, um die Qualität und Sicherheit im Personenverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig die beruflichen Kenntnisse der Busfahrer zu erweitern und zu aktualisieren.
Sämtliche Maßnahmen sind förderfähig. Das heißt für den Kunden in der Regel kostenlos.
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